Er habe ihr wieder die Hand auf dem Mund gelegt. Auf Hinweis der Staatsanwältin, wonach sie Fragen zur Intimsphäre nicht beantworten müsse, meinte die Privatklägerin, sie habe kein Problem, darüber zu sprechen. Der Beschuldigte habe immer «schhhh» gesagt. Sie habe gesagt, sie wolle keinen Sex, sie wolle nach Hause gehen. Er habe sie auf das Bett gelegt und sie sei liegen geblieben. Danach habe er angefangen, sie auszuziehen. Sie habe zu weinen begonnen und gesagt, sie wolle dies nicht, sie wolle nach Hause. Er habe ihr wieder die Hand auf den Mund gelegt. Sie habe ihre Augen auf und zu gemacht.