Das sei am 7. Oktober 2017 und am Abend des 8. Oktober 2017 gewesen. Am Sonntag 8. Oktober 2017 sei es dann aus diesem Grund zu einem Vorfall mit Schlägen gekommen. Davon habe die Polizei bereits Kenntnis. Auf Frage bestätigte die Privatklägerin, der Beschuldigte habe gewusst, dass sie am 6. Oktober 2017 betrunken gewesen sei. Er habe ihr die ganze Zeit Whisky serviert. Sie habe ihm zudem mehrere Male gesagt, dass sie betrunken sei und nach Hause gehen wolle. Auf erneute Frage bekräftigte die Privatklägerin, es sei der Beschuldigte gewesen, der ihr die acht Whiskys serviert habe.