Sie sei die ganze Zeit bei Bewusstsein gewesen, als sich ihre Augen schlossen. Sie habe auch die ganze Zeit versucht aufzustehen, aber dies sei ihr einfach nicht gelungen. Er habe sie jeweils wieder zurück aufs Bett gedrückt. Von sich aus erwähnte die Privatklägerin sodann, sie habe zuvor gesagt, dass sie unter der Jacke ihre Unterwäsche und Strumpfhose getragen habe. Ihr Kollege Q.________ habe ihr jedoch gesagt, dass sie unter der Jacke komplett nackt gewesen sei. Auf Frage, ob sie sich in irgendeiner Art und Weise aktiv gegen den Beschuldigten gewehrt habe, als sie auf dem Bett gelegen sei, antwortete die Privatklägerin, sie habe seine Hand von ihrem Mund weggedrückt, sonst nichts.