Dies sei gegen 04:00 Uhr gewesen. Auf Frage, was im Hotelzimmer vorgefallen sei, meinte die Privatklägerin, sie erinnere sich wegen dem Alkohol nicht mehr an alles. Sie könne nur sagen, an was sie sich auch noch erinnere. Sie könne sich erinnern, dass sie sich auf den Bettrand gesetzt habe. Der Beschuldigte habe weiterhin seine Hand auf ihren Mund gehalten, da sie am Weinen gewesen sei. Er habe gesagt «ruhig, ruhig». Sie habe wiederholt, dass sie keinen Sex haben wolle, sie sei betrunken. Der Beschuldigte sei neben ihr auf dem Bett gesessen. Er habe dann seine Hände auf ihren Brustkasten gelegt und sie nach hinten gedrückt, so dass sie mit dem Rücken auf dem Bett gelegen sei.