Sie sei unter Schock gewesen und habe nicht allein sein wollen. Sie habe dann bei diesem Kollegen geschlafen und gegen Mittag einen Kaffee bei ihm getrunken. Anschliessend habe er sie nach Hause gefahren. Danach gefragt, wie es dazu gekommen sei, dass sie sich mit dem Beschuldigten in ein Hotelzimmer begeben habe, gab die Privatklägerin an, er habe sie mit seinem rechten Arm um die Schulter gehalten und ihr seine linke Hand auf den Mund gehalten. Dann sei er so neben ihr gegangen und habe sie in Richtung Hotelzimmer geführt.