Deshalb habe er von allen einen Drogentest verlangt. Zudem stehe nirgends im Gesetz, dass man unterschreiben müsse. 10.17 Aussagen der Privatklägerin 10.17.1 Polizeiliche Einvernahme vom 31. Oktober 2017 Anlässlich ihrer ersten Einvernahme bei der Kantonspolizei Bern vom 31. Oktober 2017 (pag. 032 – pag 037) schilderte die Privatklägerin die Ereignisse vom 5./6. Oktober 2017 wie folgt: Sie habe gegen Mitternacht im Hotel N.________ einen Drink konsumiert. Dort habe sie einen Kollegen getroffen. Dieser Kollege, R.________, sei dann gegangen und sie sei alleine in der Bar zurückgeblieben. Sie müsse sich korrigieren, R._____