25 ben, führte der Beschuldigte aus, dass er sich auch nicht mehr an den 6. Oktober erinnern könne. Er könne nicht sagen, wie viele Wochen, Monate. Abschliessend führte der Beschuldigte auf Frage der Rechtsbeiständin, weshalb er damals das Protokoll nicht habe unterzeichnen wollen, ausser alle Beteiligten würden einen Drogenschnelltest machen, unter anderem aus, dass er vom Hörensagen vernommen habe, dass sie [Privatklägerin] verschiedenen Leuten Kokain angeboten habe. Deshalb habe er von allen einen Drogentest verlangt.