Sie sei ein Gast gewesen und ab und zu gekommen. Sie sei aber kein Stammgast gewesen und habe auch nicht zu seinem Kollegenkreis gehört. Es könne manchmal sein, dass drei, vier noch länger bleiben würden. Ob sie da mal dabei gewesen sei, wisse er nicht mehr. Auf Nachfrage hin, wonach ausgesagt wurde, sie habe sich sehr auffällig verhalten und ob man sich dann nicht daran erinnern könne, ob sie im kleinen Kreis dabei gewesen sei oder nicht, antwortete der Beschuldigte, dass sie sich am Abend und am Tag immer gleich verhalten habe. An ihr Verhalten könne er sich schon erinnern, aber ob das zu später Stunde gewesen sei, wisse er nicht.