Dann habe sie ihn plötzlich attackiert. Angesprochen auf die Attacke seitens der Privatklägerin auf den Beschuldigten im Februar 2018 am U.________ S.________ führte der Beschuldigte aus, dass er hierfür keine Erklärung habe und an diesem Tag auch zum ersten Mal von einer Vergewaltigung gehört habe. Mit dem erstinstanzlichen Urteil konfrontiert, wonach sein passives Verhalten im Verfahren bei einem derartigen Vorwurf erstaune, meinte der Beschuldigte, dass er versuche, sich zu beherrschen und es nichts bringe, durch den Gerichtssaal zu schreien.