523 – pag. 531) führte der Beschuldigte auf die Frage, ob er eine Erklärung dafür habe, weshalb die Privatklägerin ihn der Vergewaltigung beschuldige, aus, dass er sich das nur so erklären könne, weil er nie mit ihr ins Bett habe gehen wollen, weil er ihr ein Hausverbot erteilt habe und weil man jetzt anscheinend ein bisschen Geld von ihm wolle. In Bezug auf die Frage, wie er sich die Attacke der Privatklägerin auf ihn am 9. Oktober 2017 erkläre, gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er nur geschlichtet habe. Auch habe er Feierabend gemacht und die Gäste vom Areal verwiesen. Dann habe sie ihn plötzlich attackiert.