Sie habe getanzt, es habe nur noch die Stange gefehlt. Auf Vorhalt, wonach er am 20. Dezember 2017 ausgesagt habe, sofern es die X.________ sei, habe er diese ca. drei Mal als Gast gesehen und mehr könne er nicht sagen, wie er das erklären könne, dass er heute viel über sie zu sagen gehabt habe, führte der Zeuge aus, dass man damals spezifisch nach der Schlägerei gefragt habe. Auf die Frage, ob er in der Nacht vom 5./6. Oktober 2017 anwesend gewesen sei, meinte der Zeuge, dass er sicher im Hotel gewesen sei. Aber er wisse nicht, ob er noch unten gewesen sei oder bereits bei ihm oben. Er habe dort ein Zimmer. Es handle sich um ein AZ.________ Jahre altes AY.