__ gewesen sei. Die Privatklägerin sei sehr aufdringlich gegenüber ihm und etlichen Gästen gewesen. Sie sei ausfallend gewesen und es habe jeweils gleich einen Aufruhr gegeben. Sie habe ihm zwischen die Beine «gereckt» und als sie mit vier älteren Herren draussen am Tisch gesessen sei, habe sie die Beine rechts und links über die Lehne gelegt. Dabei habe sie einen Minirock, aber kein Höschen getragen. Auch sei sie mit einem Gast zur «AW.________» und als sie zurück gekommen sei, habe sie gleich den nächsten «abgeschleppt». Die Privatklägerin sei auch immer betrunken gewesen, als sie jeweils ins N.________ gekommen sei.