23 25. Februar 2021 (pag. 499 – pag. 508) befragt. Hierbei führte er aus, dass er mit dem Beschuldigten nicht gross über das vorliegende Strafverfahren und die heutige Einvernahme diskutiert habe. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, was ihm vorgeworfen werde und fertig. Auf Fragen in Bezug auf die Organisation des N.________ im Jahr 2017 führte der Zeuge unter anderem aus, dass er und der Beschuldigte, was die Arbeitszeiten betreffen würde, nicht strikt nach Plan gegangen seien. Zuständig für die Schliessung des Restaurants bzw. der Bar sei er oder der Beschuldigte gewesen.