Über die Nacht habe sie ihm erzählt, dass dieser sie missbraucht habe. Anhand von dem, was er am Morgen gerochen habe, habe er sich gedacht, dass sie betrunken gewesen sei. Sie habe gesagt, dass sie mit dem AU.________ dort etwas trinken gegangen sei. Er habe den AU.________ mal darauf angesprochen, dass es verantwortungslos sei, diese Frau dort alleine zu lassen. Der AU.________ habe gesagt, er könne nichts dafür, er habe einfach noch ein Bier getrunken und sei dann gegangen. Er habe aber erst später mit ihm darüber gesprochen. Die Privatklägerin habe ihm gesagt, der Wirt habe sie missbraucht.