Unter anderem sei ein BH bei ihm zu Hause gewesen. Sie habe ihn vorher angerufen und gesagt, sie sei bei der Polizei in S.________. Er sei nach S.________ gegangen. Sie seien dann nach AR.________ zu ihr gefahren. Er habe dann aber gesagt, dass sich noch Kleidungsstücke von ihr in seiner Wohnung befinden würden. So sei die Polizei noch zu ihm nach Hause gekommen. Es sei aber schon lange her. Als er am Tag nach dem Vorfall von der Arbeit wieder nach Hause gekommen sei, sei es schätzungsweise 17:30 Uhr gewesen. Die Privatklägerin sei nicht mehr da gewesen. Über die Nacht habe sie ihm erzählt, dass dieser sie missbraucht habe.