Sie habe gesagt in F.________. Sie habe einfach geweint am Telefon und es habe eine Zeit gedauert, bis er aus ihr herausgebracht habe, wo er sie abholen solle. Sie habe ihm dann glaublich gesagt beim AV.________. Er sei aufgestanden, ins Auto gestiegen und nach F.________ gefahren. Es habe ca. 10 bis 15 Minuten gedauert, bis er dort gewesen sei. Er sei zum ersten Restaurant in F.________, auf der linken Seite gefahren. Er habe gewendet und die Privatklägerin sei aus dem Restaurant raus gekommen. Sie sei alleine gewesen und habe geweint. Er habe sie aufgefordert, einzusteigen. Er habe nichts mit ihr anfangen können. Er habe sie nach Hause und daher in S.________ Richtung AR.________