Sie hätten sich vor dem T.________ getrennt und er sei nach Hause gefahren. Er habe Kaffee getrunken, die anderen beiden, so glaube er, Bier. Er sei nicht den ganzen Abend bei ihnen gewesen und wisse nicht, wie viel sie getrunken hätten. Sicher aber genug. Es sei aber nicht so gewesen, dass sie nicht ansprechbar gewesen seien. Fahren hätten sie seiner Einschätzung nach nicht mehr dürfen. Als nächstes sei ca. um 04:30 Uhr bei ihm das Telefon gegangen. Die Privatklägerin habe ihn angerufen. Sie habe geweint und ihm gesagt, er solle sie abholen. Er habe gefragt wohin. Sie habe gesagt in F.___