Am fraglichen Abend sei er am U.________ gewesen, ebenfalls seien die Privatklägerin und der AU.________ der AT.________ dort gewesen. Sie hätten dann gesagt, sie wollten nach F.________, er habe aber nicht mit gewollt. Er wisse, dass von diesem Abend die Rede sei, weil er sie damals am Morgen um 04:30 Uhr abholen gegangen sei. Es sei ca. um 22:30 Uhr gewesen, als sie nach F.________ wollten. Er habe nicht mit gewollt, weil er am nächsten Tag habe arbeiten müssen. Er sei mit dem Auto unterwegs gewesen. Er nehme an, sie hätten den Bus nach F.________ genommen. Er sei nach Hause gegangen. Er glaube, sie hätten das T.________ alle gemeinsam verlassen. Sie hätten sich vor dem T._____