__ gewesen und habe dort die Privatklägerin getroffen. Vielleicht habe er sie dort zwei Mal getroffen. Er könne gar nicht so häufig ins N.________, da er bei AT.________ arbeite und dies sehr sommerlastig sei. Vielleicht gebe es noch einen anderen R.________ in F.________. Er habe keine Ahnung, wie der Beschuldigte dazu komme, eine solche Aussage zu machen. 10.14 Aussagen des Zeugen Q.________ Der Zeuge Q.________ wurde ebenfalls am 6. Dezember 2018 bei der Staatsanwaltschaft befragt (pag. 056 – 061). Er gab an, er kenne die Privatklägerin seit ca. zwei Jahren. Er habe sie nach einem Geschäftsabend in S.________ am