Dass dies dann angeblich so geschehen sein soll, erstaune ihn. Auf Nachfrage erläuterte er, es erstaune ihn, dass die Privatklägerin so viel Alkohol erwischt habe, dass dies dann so geschehen sei, wie sie ihm beschrieben habe. Als er das letzte Mal beim Beschuldigten gewesen sei, habe er ihm gesagt, dass er bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen müsse. Er habe ihn aber nicht auf den Vorwurf angesprochen. Es sei auch nicht der richtige Zeitpunkt gewesen. Auf Frage, wie das Verhalten der Privatklägerin gegenüber dem Beschuldigten an diesem Abend gewesen sei, antwortete der Zeuge, er sei nur eine Stunde dort gewesen.