sei. Am fraglichen Abend sei er mit dem Hund spazieren gegangen. Endziel sei das T.________ gewesen. Er habe dort viele Leute getroffen, mit der Privatklägerin gesprochen und dann den Bus verpasst. Er habe dann ein Taxi genommen und die Privatklägerin habe ihn nach F.________ begleitet. Er habe im T.________ mit der Privatklägerin gesprochen, dort hätten sie auch etwas getrunken. Er habe einfach nach Hause und nicht auf den nächsten Bus warten wollen, der stündlich gefahren sei. Dies sei vielleicht ca. 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr gewesen. Sie hätten beim Beschuldigten noch einen Trinken wollen. Er sei vielleicht eine Stunde im N.________ gewesen, wahrscheinlich nicht länger.