Früher sei er ab und zu dort gewesen zum Feierabendbier. Offiziell sei er am 1. November 2017 nach AR.________ gezogen. Den Beschuldigten zu beschreiben sei noch schwierig. Sie hätten nicht so guten Kontakt gehabt. Als Beizer sei er sicher ein geselliger Typ und habe seine Arbeit gut gemacht. Auf Frage, ob er am 5. Oktober 2017 im N.________ gewesen sei, sagte der Zeuge aus, er könne sich nicht daran erinnern. Er wisse, dass er mit der Privatklägerin einmal mit dem Taxi ins N.________ gefahren sei. Er habe ihr gesagt, er würde nur noch ein Bier trinken und dann nach Hause fahren. Das habe er dann auch gemacht. Sie sei noch dort geblieben.