_ verbracht worden sei. Vor und während des Transportes habe sich die Privatklägerin mit Schlägen und Fusstritten gegen die Polizei gewehrt. Durch die diensthabende Notfallpsychiaterin sei aufgrund des stark alkoholisierten Zustandes kein FU verfügt worden (Akten O 18 5378). Soweit von Relevanz wird auf die in diesen Verfahren gemachten Aussagen im Rahmen der Beweiswürdigung direkt eingegangen. 10.13 Aussagen des Zeugen R.________ Der Zeuge R.________ wurde am 6. Dezember 2018 bei der Staatsanwaltschaft befragt (pag. 015 – 020). Er erläuterte, er habe die Privatklägerin ca. im Jahr 2017 kennengelernt. Er habe sie im T.________ getroffen.