_ rechtskräftig verurteilt. Demnach habe die Privatklägerin während eines Streits das Mobiltelefon aus den Händen von AN.________ geschlagen. Das Mobiltelefon sei zu Boden gefallen, wodurch ein Sachschaden von CHF 300.00 entstanden sei. AN.________ gab insbesondere zu Protokoll, dass sie ins AO.________ im U.________ S.________ gegangen und die Privatklägerin dort auf dem Schoss von Herrn AP.________ gesessen sei. Die Privatklägerin habe angefangen, sie zu provozieren. Nach einem Wortwechsel sei die Privatklägerin auf sie zugegangen und habe versucht, sie mit den Händen zu kratzen. AN.________ habe sie daraufhin weggestossen.