18 waltigt haben soll. Aus dem entsprechenden Anzeigerapport vom 10. April 2018 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 1. März, 14:12 Uhr, persönlich auf der Polizeiwache in S.________ erschienen sei, um Strafantrag und Zivilklage gegen die Privatklägerin zu erstatten (Akten O 18 5249). Letztlich wurde die Privatklägerin ebenfalls mit Strafbefehl vom 2. Mai 2018 wegen Sachbeschädigung zum Nachteil von AN.________, begangen am 28. Februar 2018, um ca. 20:30 Uhr, im AO.________-Shop im U.________ S.________ rechtskräftig verurteilt.