Sie sei erneut unter Alkoholeinfluss gestanden, was ein Alkoholtest mit 0.75 mg/l [1.5 Promille] bestätigt habe. Sie habe den Strafantrag zurückziehen wollen. Da der Schreibende zu dieser Zeit nicht gearbeitet habe, habe er versucht, sich nachträglich mit der Privatklägerin in Verbindung zu setzen, was erfolgslos geblieben sei. Aus den weiteren Akten geht hervor, dass der Beschuldigte seine Einsprache gegen den Strafbefehl mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 zurückzog, woraufhin seine Verurteilung zu einer Busse von CHF 300.00 wegen Tätlichkeit in Rechtskraft erwuchs.