_ sei den beiden gefolgt und habe die vom Beschuldigten festgehaltene Privatklägerin gegen den Baum gestossen und ihr mehrere leichte Fusstritte gegeben. Dabei habe sie eine kleine Schleimhautunterblutung an der Unterlippe und eine oberflächliche Hautabschürfung am rechten Unterarm innenseitig erlitten. Zudem habe der Be-