Der Beschuldigte habe sich den nach wie vor streitenden Parteien angenähert, wobei sich die Privatklägerin aggressiv auf ihn zubewegt habe. In der Folge habe der Beschuldigte die Privatklägerin an den Armen ergriffen, indem er ihr den rechten Arm hinter den Rücken gedreht habe («Polizeigriff»), und sie von den anderen Personen weggeführt. AK.________ sei den beiden gefolgt und habe die vom Beschuldigten festgehaltene Privatklägerin gegen den Baum gestossen und ihr mehrere leichte Fusstritte gegeben.