_ besucht habe, als AJ.________ und die Privatklägerin erst verbal bezüglich eines Sexangebotes aneinander geraten seien und es in der Folge zwischen ihnen beiden zu Tätlichkeiten gekommen sei (gegenseitiges Schubsen und an den Haaren Reissen). Aufgrund der zunehmenden Eskalation dieser Streitigkeit hätten sich sowohl AK.________ (seitens AJ.________) als auch der 82-jährige O.________ (seitens Privatklägerin) zu den Streitigkeiten begeben. O.________ habe versucht, die Privatklägerin zu schützen.