_ vom 19. September 2019 Dem Bericht von Frau AG.________ vom 19. September 2019 (pag 301 f.) ist zu entnehmen, dass sich die Privatklägerin aktuell in stationärer-psychiatrischer Behandlung im W.________ befinde, nachdem es im Rahmen einer Verschlechterung des Zustands zu Suizidalität gekommen sei und die ambulante Behandlung nicht mehr ausgereicht habe. Die Privatklägerin habe sich in den letzten Monaten erneut sehr instabil gefühlt. Sie habe weiterhin unter Intrusionen sowie Flashbacks gelitten.