16 wiederholten akuten Krisen und notfallmässigen stationären Behandlungen gekommen sei. Deshalb gehe man von einer eindeutigen Kausalität aus, so dass der sexuelle Übergriff zu einem weiteren Gesundheitsschaden bei der Privatklägerin geführt habe. 10.11 Arztbericht von lic. phil. AG.________ vom 19. September 2019 Dem Bericht von Frau AG.