Tatsächlich sei sie jeweils sehr getriggert gewesen in den Gesprächen und habe zweimalig ein Reservemedikament einnehmen müssen, um sich etwas zu beruhigen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Diagnosen seien aktuell auch die Kriterien einer Posttraumatischen Belastungsstörung erfüllt. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass bereits vor der mutmasslichen Vergewaltigung eine psychische Erkrankung im Sinne einer depressiven Störung bestanden habe.