Seit Januar 2019 habe sich die Privatklägerin nur leicht stabilisieren können, im Rahmen von Belastungssituationen sei es wieder zu Alkoholrückfällen gekommen. Die Privatklägerin leide unter einer starken inneren Anspannung, unter einem sogenannten Hyperarousal (generell erhöhter psychischer Erregungs- und Stresspegel, vermehrte psychische Erregbarkeit), Ängsten, Instrusionen (einschiessende, nicht kontrollierbare Erinnerungen/Gedanken) sowie ausgeprägten Schlafstörungen und Alpträumen. Sie fühle sich oft leer und traurig, könne fast nur Freude empfinden, wenn sie mit ihrem Sohn etwas unternehme.