Zusätzlich zur depressiven Störung sei eine psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom, diagnostiziert worden. In intoxikierten Zuständen sei es mehrfach zu Suizidalität und versuchter Selbstverletzung gekommen. Seit Januar 2019 habe sich die Privatklägerin nur leicht stabilisieren können, im Rahmen von Belastungssituationen sei es wieder zu Alkoholrückfällen gekommen.