Differentialdiagnostisch bestehe der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund mehrerer Missbrauchserfahrungen in der Kindheit sowie im Erwachsenenalter. Die Privatklägerin habe unter intensiven Alpträumen gelitten, in denen sie eindrücklich beschrieben habe, wie sie im Bett liegend mit dem Gefühl und den Bildern, jemand liege über ihr und forciere ungewollten Geschlechtsverkehr mit ihr, aufgewacht sei. Vor dem Eintritt am 18. Juli 2018 habe die Privatklägerin versucht, in alkoholisiertem Zustand sich die Pulsadern mit einem Stift aufzuschneiden.