Sie habe es nicht erzählen können. Weiter wurde vermerkt, dass es zur vaginalen Penetration gekommen sei, während eine orale Penetration nicht genau erinnerlich sei. Zudem sei es zur vaginalen Ejakulation gekommen und es sei kein Kondom benutzt worden. Die Privatklägerin habe zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden und hätte ca. fünf Whisky konsumiert gehabt. Der letzte gewollte Geschlechtsverkehr habe am 6. Oktober 2017, morgens, nach dem Ereignis um ca. 05:00 Uhr (ohne Kondom) stattgefunden.