Dieser sei dann betrunken gewesen und habe sich verabschiedet. Die Privatklägerin habe ein Taxi nehmen und heimfahren wollen. Sie habe mit dem Chef noch etwas «Spass» gemacht. Sie habe ein Taxi nehmen wollen, aber der Chef habe sie dann in seine Wohnung geschleppt und es sei zu Geschlechtsverkehr gekommen. Sie habe ihn nicht abwehren können, weil sie zu betrunken gewesen sei. Der Täter sei dann weggegangen. Sie sei im Schock gewesen und habe dann einen Kollegen angerufen. Sie habe es dem Freund nicht erzählen können. Sie sei ca. um 05:00 Uhr abgeholt worden. Sie habe nur eine Jacke gehabt. Sie habe es nicht erzählen können.