Weiter lässt sich dem Gutachten entnehmen, dass es gemäss mündlichen Angaben der Privatklägerin in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2017 zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei. Sie sei an diesem Abend mit Freunden in der Bar eines Hotels gewesen, dort hätten sie getrunken und Spass gehabt. In den frühen Morgenstunden des 7. Oktober 2017 habe sie sich betrunken gefühlt und nach Hause gehen wollen. Der Besitzer habe sie beim Hinausgehen abgefangen und Sex von ihr gefordert. Sie habe gesagt, dass sie das heute nicht möchte, insbesondere weil sie sehr betrunken sei.