dabei nicht anwesend sei. Gemäss Gutachten habe sich der Genitalbereich unverletzt präsentiert und Spermien seien im nativen Scheidenabstrich unter dem Mikroskop nicht nachgewiesen worden. Beides schliesse einen stattgehabten, freiwilligen oder unfreiwilligen Geschlechtsverkehr mit oder ohne Samenerguss nicht aus. Insbesondere könnten etwaig entstandene Verletzungen bereits wieder verheilt sein. Weiter lässt sich dem Gutachten entnehmen, dass es gemäss mündlichen Angaben der Privatklägerin in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2017 zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei.