10.3 Rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 24. Oktober 2017 zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung Dem Gutachten vom 24. Oktober 2017 (pag. 006 ff.) lässt sich entnehmen, dass die Untersuchung der Privatklägerin am 10. Oktober 2017 in der Frauenklinik des Inselspitals stattgefunden habe. Die körperliche Untersuchung wurde von Frau Dr. med. Y.________ im Beisein der Frauenärztin Frau Dr. med. Z.________ durchgeführt. Es fanden sich eine Schleimhautunterblutung im Bereich der Unterlippe innenseitig und eine oberflächliche Hautabschürfung im Bereich des rechten Oberarms innenseitig.