Nach Ausbleiben ihrer Kontaktaufnahme und nach diversen fehlgeschlagenen Kontaktversuchen habe die Privatklägerin am 18. Oktober 2017 erreicht werden können. Der vereinbarten Einvernahme vom 24. Oktober 2017 sei die Privatklägerin unentschuldigt ferngeblieben, diese habe aber schliesslich am 31. Oktober 2017 stattfinden können. 10.3 Rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 24. Oktober 2017 zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung Dem Gutachten vom 24. Oktober 2017 (pag.