Insbesondere vermittelt die zusammenfassende Wiedergabe/Würdigung der Aussagen der Privatklägerin durch die Vorinstanz den Eindruck weitgehend widerspruchsfreier Aussagen. Der Würdigung ihrer Aussagen kommt entscheidende Bedeutung zu, weshalb auf die verschiedenen Aussagen der Privatklägerin näher einzugehen ist, zumal der grundsätzliche Ablauf zwar immer etwa gleich geschildert wird, indessen bei Einzelheiten, nicht nur im Kerngeschehen, diverse Abweichungen bestehen, auf die die Vorinstanz nur punktuell eingeht. Entsprechend ist nachfolgend auf die einzelnen Beweismittel einzugehen, bevor diese gewürdigt werden.