Dass er dies jetzt drei Jahre später nachschiebe, sei unglaubwürdig. Des Weiteren sei zu beachten, dass Erfundenes immer gleich beschrieben werde und Erlebtes gewisse Abweichungen enthalte. Die Privatklägerin habe bereits bei der Polizei klare Angaben in Bezug auf den früheren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, das Kondom, das Hotelzimmer und den Whisky für CHF 80.00, welchen sie an diesem Abend getrunken habe, gemacht. Dass sie als ältere Frau, welche bereits zahlreiche Sexualkontakte gehabt habe, den Geschlechtsakt relativ sec beschreibe, sei nachvollziehbar. Was den Geschlechtsverkehr von den anderen unterscheide, beschreibe sie dann sehr detailliert.