10 sie dann ausgesagt, dass es schrecklich für sie gewesen sei. Das sei eine Emotion und genüge auch. Zudem habe sie geschildert, dass sich der Beschuldigte versteckt habe. Auch hier stecke eine Emotion dahinter; der Beschuldigte sei nicht Manns genug gewesen, hin zu stehen, als die Polizei gekommen sei. Bezüglich der verzögerten Anzeigeerstattung schliesse sie sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Weiter liege ein rechtsmedizinisches Gutachten vom 10. Oktober 2017 vor. In diesem Gutachten werde das Kerngeschehen präzis von einer Medizinerin festgehalten.