In Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung habe sie sich dann aber nicht gewehrt und begründe dies mit dem starken Alkoholkonsum. Dies wiederum passe nicht zu ihren Aussagen, wonach sie die Treppe hinauf und wieder hinunter habe gehen können – gerade auch mit Blick auf ihr damaliges Trinkverhalten. Es bleibe vieles unklar und zudem widersprüchlich. Demgegenüber habe der Beschuldigte naturgemäss nichts sagen können, weil er nicht Teil des von der Privatklägerin geschilderten Vorfalles gewesen sei. Er habe authentisch und abwehrend reagiert.