Dass er dann nach 3/4 Jahren oder nach einem Jahr nicht mehr sagen könne, was er an einem – aus seiner Sicht normalen Tag – gemacht habe, sei nachvollziehbar. Weiter brachte die Verteidigung des Beschuldigten vor, dass es für Vergewaltigungsopfer nicht üblich sei, kurz nach dem Vorfall zum Tatort zurückzukehren, um dort Getränke zu konsumieren. Ihre Erklärung, dass sie nochmals ins N.________ gegangen sei, um mit dem Beschuldigten zu reden, werde von den Aussagen der Geschädigten O.________ und P.________ entkräftet, wonach die Idee, ins N.________ zu gehen, erst nach Schliessung des T._______