Aus diesem Grund sei die damalige Verteidigung des Beschuldigten davon ausgegangen, dass das Verfahren eingestellt werde und niemand den Fall ernsthaft untersuchen wolle. Der Beschuldigte sei entsprechend auch nicht darum besorgt gewesen, zu rekonstruieren, was er zum fraglichen Zeitpunkt gemacht habe. Dass er dann nach 3/4 Jahren oder nach einem Jahr nicht mehr sagen könne, was er an einem – aus seiner Sicht normalen Tag – gemacht habe, sei nachvollziehbar.