Trotzdem sei die Einvernahme mit dem Beschuldigten frühestens für den Juni geplant gewesen und schliesslich am 28. August 2018 durchgeführt worden. Erst auf Intervention der damaligen Verteidigung des Beschuldigten hin seien die Akten bezüglich der Vorfälle vom 26. und 28. Februar 2018 beigezogen worden. Die Privatklägerin sei mittels Strafbefehls unter anderem wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden, weil sie dem Beschuldigten in der Öffentlichkeit zugerufen habe, dass er sie vergewaltigt haben soll.