Allerdings sei der Beschuldigte erstmals am 28. August 2018 zum Vorwurf einvernommen worden. Die Privatklägerin sei am 9. Oktober 2017, kurz nach Mitternacht, in eine Schlägerei involviert gewesen. Am gleichen Tag habe sie Anzeige erstattet. Die Einvernahme mit der Privatklägerin habe erst am 31. Oktober 2017 stattfinden können. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte man gewusst, wer der Beschuldigte sei. Trotzdem sei die Einvernahme mit dem Beschuldigten frühestens für den Juni geplant gewesen und schliesslich am 28. August 2018 durchgeführt worden.