Er habe ihr erneut die Hand auf den Mund gelegt und ihr gesagt, sie solle ruhig sein, während sie wiederholt habe, sie wolle keinen Sex mit ihm. Obwohl sie ihn mit den Händen abzuwehren versucht habe, habe er der weinenden Privatklägerin die Kleider ausgezogen, und während dem sie immer wieder versucht habe, sich aufzusetzen, habe er sie immer wieder auf das Bett hinuntergedrückt. Der Beschuldigte habe anschliessend die Beine der Privatklägerin gespreizt, sei vaginal in sie eingedrungen und habe den Geschlechtsverkehr vollzogen, wobei die Privatklägerin ihn wiederholt weggestossen resp. wegzustossen versucht habe.